Meisterschule Feinwerkmechaniker
Meisterschule Teil I und II:
Meisterschule Teil III und IV:
Durchführungsart:
Die Feinwerkmechaniker-Meisterschule führen wir in Vollzeit und Teilzeit durch.
Ziele:
Im Kurs Feinwerkmechaniker-Meister/in erhalten Sie eine praxisnahe technische und betriebswirtschaftliche Qualifikation, die zur Führung eines metallverarbeitenden Betriebes befähigt. Neben klassischen Führungsaufgaben ergeben sich viele weitere Beschäftigungsmöglichkeiten. Beispielsweise in größeren Betrieben als Abteilungsleiter/in, Arbeitsvorbereiter/in oder Konstrukteur/in.
Ihr Nutzen:
- Als Feinwerkmechaniker-Meister/in erlangen Sie eine hohe persönliche Anerkennung
- Sie legen den Grundstein für Ihre Entwicklung zu einer Führungspersönlichkeit
- Sie setzen die CAD- und CNC-Technik optimal im Betrieb ein
- Sie erwerben sich wertvolle Qualifikationen für die Auftragsabwicklung
- Sie können Prozesse optimieren
- Sie bewältigen die Kostenrechnung fachkompetent und kalkulieren
Angebote, die den Kunden überzeugen - Sie entscheiden richtig im Sinne der Gesetze und Verordnungen
Inhalte:
- Konstruktionen mit CAD erstellen
- Berechnungen von Bauteilen, Baugruppen, Geräten und Werkzeugen
- Planung und Organisation für die Prozessoptimierung
- Metallbearbeitung und Metallverarbeitung u. a. mit CNC in Theorie und Praxis
- Steuerungstechnik (Pneumatik) in Theorie und Praxis
- Prüf- und Messtechniken
- Verfahren zur Oberflächenbehandlung und Stoffeigenschaftsänderung
- Moderne und auf die Branche zugeschnittene Methoden der Auftragsabwicklung
- Betriebsführung und Betriebsorganisation
- Ermittlung betrieblicher Kosten
- Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen
- Betriebliches Qualitätsmanagement
- Berufsbezogene Gesetze Normen, Regeln und Vorschriften
- Marketingstrategien und -instrumente
Voraussetzungen /Vorkenntnisse:
Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in folgenden Berufen:
- Feinwerkmechaniker/in
- Feinmechaniker/in
- Industriemechaniker/in
- Maschinenbaumechaniker/in
- Werkzeugmacher/in
- Zerspanungsmechaniker/in
oder Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mehrjähriger Berufspraxis im Maschinen- und Werkzeugbau. In Ausnahmefällen kann Sie die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsvoraussetzungen ganz oder teilweise befreien
Beratung:
Für Ihre schnelle und umfassende Beratung stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail und im persönlichen Gespräch zur Verfügung.
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online seit 31. Aug 2006, aktualisiert am 06. Jan 2012



